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   AG Kleve, 03.02.1999 - 28 C 318/98   

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https://dejure.org/1999,7504
AG Kleve, 03.02.1999 - 28 C 318/98 (https://dejure.org/1999,7504)
AG Kleve, Entscheidung vom 03.02.1999 - 28 C 318/98 (https://dejure.org/1999,7504)
AG Kleve, Entscheidung vom 03. Februar 1999 - 28 C 318/98 (https://dejure.org/1999,7504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vertragsänderung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 651 a
    Vertragsänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Minderung und Rückzahlung eines Teils des Reisepreises; Voraussetzungen für das Vorliegen entgangener Urlaubsfreude; Anforderungen an die Mangelhaftigkeit einer Reiseleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Ersatzunterkunft darf kein Zeitdruck entstehen!

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Preisminderung für falsches Hotel

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 352
  • RRa 1999, 75
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 24.10.2019 - 11 U 132/19

    Haftung Reiseveranstalter: Minderung Reisepreis & Schadensersatz

    Denn der Reiseveranstalter, der zeitlich nach Abschluss des Reisevertrages einseitig seinen Vertragspartner darauf hinweist, dass er beabsichtige, die von ihm geschuldeten Leistungen nicht so zu erbringen, wie vertraglich vereinbart, kann unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im Regelfall nicht davon ausgehen, dass sein Vertragspartner, der die Reise antritt, ohne sich ausdrücklich mit den angekündigten Abweichungen vom Vertrag auseinanderzusetzen, mit verminderten Reiseleistungen einverstanden ist (vgl. Tempel, RRa, 1999, 107, 110; LG Frankfurt, NJW-RR 1987, 747; im Ergebnis ebenso, wobei in der Begründung mehr auf den - einzelfallspezifischen - Aspekt der "Kurzfristigkeit" abgestellt wird: Staudinger/Staudinger, BGB (2011), § 651 a, Rn. 202; AG Kleve, RRa 1999, 75; für eine spezielle Einzelfallkonstellation auch LG Frankfurt, Urteil vom 6. Dezember 1982 - 2/24 S 156/82, juris Rn. 41; tendenziell offener für die Annahme einer konkludenten Annahme des Änderungsangebotes im Einzelfall: MünchKommBGB /Tonner, 7. Aufl., § 651 a, Rn. 125; Erman/Schmid, BGB, 15. Aufl., § 651 a, Rn. 49; anderer Auffassung ("analoge Anwendung von § 640 Abs. 2 BGB"): AG Emden, RRa 1996, 154).
  • LG Gera, 23.02.2005 - 1 S 427/04

    Reisebüro / Inkasso

    Es ist seitens der Klägerin auch nicht vorgetragen, dass diese dem Beklagten die Reise vermittelt und den Reisepreis bereits vollständig an die Streitverkündete vorausbezahlt habe, so dass ihr als reiner Reisevermittler Gewährleistungsansprüche der vermittelten Leistung nicht entgegengesetzt werden könnten (LG Kaiserslautern, RRa 1999, 75).
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